Die wichtigsten Fakten des Gebäudeenergiegesetzes 2024

01.02.2024
Das neue Gebäudeenergiesetz (GEG) ist am 01.01.2024 in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll den Klimaschutz im Gebäudebereich vorantreiben und verfolgt das Ziel die sogenannte 65%-Erneuerbare Energien-Vorgabe umzusetzen.

Es gilt die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren und den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen anzustoßen. Somit wird eine klimafreundliche Wärmeversorgung verfolgt, die stabil, kostengünstig und mittel- bis langfristig planbar ist. Es wird auf die Beendigung der Nutzung von fossilen Energieträgern zur Wärmeversorgung im Gebäudebereich hingearbeitet. Bis zum Jahr 2045 sollen alle Heizungen vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Um dieses Ziel zu erreichen ist es notwendig, dass Neubauten in einem Neubaugebiet mit Heizungsanlagen ausgestattet werden, die mindestens 65% der bereitgestellten Wärme mit Erneuerbaren Energien erzeugen. Für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb eines Neubaugebiets wurden Übergangsfristen formuliert.

Was ändert sich nun genau durch das neue Gebäudeenergiegesetz 2024 für Bürger und Bürgerinnen?

Die wichtigsten Fakten des Gebäudeenergiegesetzes im Überblick:

Neubau im Neubaugebiet

  • Ab 01.01.2024 ist ein Einbau einer Heizung mit 65% Erneuerbaren Energien verpflichtend
  • Möglich sind aber auch Übergangsfristen (z.B. bei Anschluss an ein zukünftiges Wärmenetz)
  • Diese Vorgaben gelten für alle Neubauten mit Bauantrag im Jahr 2024

Neubau außerhalb eines Neubaugebiets

Bauanträge zwischen dem 01.01.2024 und dem 30.06.2028; zudem noch keine Entscheidung zur Gebietsausweisung seitens der Kommune:

  • Es ist erlaubt eine Heizung einzubauen, die mit rein fossilem Öl oder Gas betrieben wird; es besteht allerdings eine verbindliche Informationspflicht!
  • Ab 2029 müssen Heizungen einen steigenden Anteil an grünen bzw. blauen Wasserstoff oder Biomethanenergie nutzen. Auch steigende CO2-Preise sollten kalkuliert werden

Entscheidung der Kommune zur Gebietsausweisung:

  • Ein Einbau von Heizungen mit 65% Erneuerbarer Energie ist verbindlich

Eigentümer/in oder Vermieter/in einer Bestandsimmobilie

Die Heizung ist älter als 30 Jahre:

  • Grundsätzlich verpflichtet die Heizung auszutauschen; Ausnahme gibt es für Brennwertkessel oder wenn Sie seit mindestens 2002 in ihrem Ein- oder Zweifamilienhaus wohnen
  • Keine Entscheidung zur Gebietsausweisung der Kommune: Es ist erlaubt eine Heizung einzubauen, die mit rein fossilem Öl oder Gas betrieben wird; es besteht allerdings eine verbindliche Informationspflicht! Ab 2029 müssen Heizungen einen steigenden Anteil an grünen bzw. blauen Wasserstoff oder Biomethanenergie nutzen. Auch steigende CO2-Preise sollten kalkuliert werden
  • Liegt eine Entscheidung der Kommune zur Gebietsausweisung vor: Einbau von Heizungen mit 65% Erneuerbarer Energie ist verbindlich

Die Heizung ist jünger als 30 Jahre und funktionstüchtig:

  • Die Heizung muss nicht ausgetauscht werden und nötige Reparaturen können durchgeführt werden

Die Heizung ist jünger als 30 Jahre aber defekt:

  • Keine Entscheidung zur Gebietsausweisung der Kommune: Es ist erlaubt eine Heizung einzubauen, die mit rein fossilem Öl oder Gas betrieben wird; es besteht allerdings eine verbindliche Informationspflicht! Ab 2029 müssen Heizungen einen steigenden Anteil an grünen bzw. blauen Wasserstoff oder Biomethanenergie nutzen. Auch steigende CO2-Preise sollten kalkuliert werden
  • Liegt eine Entscheidung der Kommune zur Gebietsausweisung vor: Einbau von Heizungen mit 65% Erneuerbarer Energie ist verbindlich

Mieter/in einer Bestandsimmobilie

  • Für die Heizversorgung einer Bestandsimmobilie ist der Vermietende zuständig – von ihm erfahren Sie, ob eine Umstellung auf ein Heizen mit Erneuerbaren Energien geplant ist

Schutz vor hohen Kosten:

  • Maximal 50 Cent pro Monat und Quadratmeter dürfen für die Kosten der neuen Heizung auf die monatliche Kaltmiete umgelegt werden
  • Durch die Modernisierung werden voraussichtlich die Energiekosten für Mieter sinken

Möglichkeiten, um mit Erneuerbaren Energien zu heizen:

  • Solarthermie-Heizung
  • Solarthermie-Hybrid-Heizung
  • Stromdirektheizung
  • Hybridheizung
  • Biomasseheizung
  • Wärmepumpe
  • Wärmenetze

Förderungen

  • In den meisten Fällen ist es sinnvoll bereits Heizung mit erneuerbaren Energien zu setzen, da es dem Klimaschutz Eine wirtschaftliche Attraktivität wird durch die finanzielle Unterstützung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) geboten
  • Einzelmaßnahmen werden wahlweise mit einem zinsgünstigen Kredit oder einem Zuschuss unterstützt
  • Allgemein vorgesehen ist eine Grundförderung von 30% der Kosten
  • Zusätzlich bereitgestellt wird bei Austausch einer alten, fossilen Heizung bis Ende 2028 einen Geschwindigkeitsbonus von 20%
  • Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 400.000 € erhalten zudem einen Bonus in Höhe von 30%
  • Die Boni sind kombinierbar; Förderung darf allerdings 70% der Kosten nicht übersteigen

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