Es gilt die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren und den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen anzustoßen. Somit wird eine klimafreundliche Wärmeversorgung verfolgt, die stabil, kostengünstig und mittel- bis langfristig planbar ist. Es wird auf die Beendigung der Nutzung von fossilen Energieträgern zur Wärmeversorgung im Gebäudebereich hingearbeitet. Bis zum Jahr 2045 sollen alle Heizungen vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Um dieses Ziel zu erreichen ist es notwendig, dass Neubauten in einem Neubaugebiet mit Heizungsanlagen ausgestattet werden, die mindestens 65% der bereitgestellten Wärme mit Erneuerbaren Energien erzeugen. Für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb eines Neubaugebiets wurden Übergangsfristen formuliert.
Was ändert sich nun genau durch das neue Gebäudeenergiegesetz 2024 für Bürger und Bürgerinnen?
Die wichtigsten Fakten des Gebäudeenergiegesetzes im Überblick:
Neubau im Neubaugebiet
Neubau außerhalb eines Neubaugebiets
Bauanträge zwischen dem 01.01.2024 und dem 30.06.2028; zudem noch keine Entscheidung zur Gebietsausweisung seitens der Kommune:
Entscheidung der Kommune zur Gebietsausweisung:
Eigentümer/in oder Vermieter/in einer Bestandsimmobilie
Die Heizung ist älter als 30 Jahre:
Die Heizung ist jünger als 30 Jahre und funktionstüchtig:
Die Heizung ist jünger als 30 Jahre aber defekt:
Mieter/in einer Bestandsimmobilie
Schutz vor hohen Kosten:
Möglichkeiten, um mit Erneuerbaren Energien zu heizen:
Förderungen
Werth Immobilien GbR
Roggenstraße 1
25704 Meldorf
Tel: +49 (0) 4832 – 979 2971
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